Vertrauensschutz, Rechtssicherheit, Kontinuität und Rückwirkungsverbot lassen sich auf ein und dasselbe Schutzgut zurückführen

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Rechtssicherheit als Freiheitsschutz

Struktur des verfassungsrechtlichen Bestandsschutzes

Rechtssicherheit ist weder eine bloße Vorbedingung des Freiheitsschutzes noch lediglich eine Folge des Rechtsstaates oder der Grundrechte. Vielmehr ist sie als Inhalt des Freiheitsschutzes zu bewerten.

Es handelt sich um einen Beitrag zur Verfassungsinterpretation. Die Prinzipientheorie verdeutlicht, dass der herkömmliche rechtswissenschaftliche Normbegriff sich als zu eng herausstellt. Es gibt nicht Werte (Prinzipien), die von Normen zu unterscheiden sind. Werte (Prinzipien) sind Normen.

Was folgt aus einer solchen Betrachtung? Nun, mit ihr lässt sich zeigen, dass Vertrauensschutz, Kontinuität und das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot Wirkungsweisen sind, die ein und denselben Grund aufweisen.

Beschreibung

Die Rückwirkungsrechtsprechung des BVerfG (3. Kapitel nebst Inhaltsverzeichnis u.a.)

Gibt es einen speziellen Tatbestand des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes? (s. auch das dort abrufbare 6. Kapitel -- Kriterien des Bestandsschutzes)

  • siehe -aktueller- auch den Aufsatz Die Angemessenheit der Begriffe oder das Schutzgut des Vertrauensschutzes, Zeitschrift für Rechtsphilosophie (ZRph) 2021


  • Zum Thema s. schon:

  • Ronald Dworkin, Taking Rights Seriously, Harvard University Press, Cambridge, MA, USA 1978
  • Robert Alexy, Theorie der Grundrechte, Suhrkamp, Frankfurt/M. 1986, 2020
  • Jan-Reinard Sieckmann, Regelmodelle und Prinzipienmodelle des Rechtssystems, Nomos, Baden-Baden 1990
  • Martin Borowski, Grundrechte als Prinzipien, Nomos, Baden-Baden 1998
  • Zoonil Yi, Das Gebot der Verhältnismäßigkeit in der grundrechtlichen Argumentation, Peter Lang, Berlin u.a. 1998

  • Buchhandel:     Amazon       ·       Lehmanns, Fachbuchhandlung           
    * Dank an Gemini

    https://jusplan.de