Vertrauensschutz, Rechtssicherheit, Kontinuität und Rückwirkungsverbot lassen sich auf ein und dasselbe Schutzgut zurückführen
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Rechtssicherheit als Freiheitsschutz
Struktur des verfassungsrechtlichen Bestandsschutzes
Rechtssicherheit ist weder eine bloße Vorbedingung des
Freiheitsschutzes noch lediglich eine Folge des Rechtsstaates oder der Grundrechte. Vielmehr ist sie als Inhalt des
Freiheitsschutzes zu bewerten.
Es handelt sich um einen Beitrag zur Verfassungsinterpretation. Die Prinzipientheorie verdeutlicht, dass der herkömmliche rechtswissenschaftliche
Normbegriff sich als zu eng herausstellt. Es gibt nicht Werte (Prinzipien), die von Normen zu unterscheiden sind.
Werte (Prinzipien) sind Normen.
Was folgt aus einer solchen Betrachtung? Nun, mit ihr lässt sich zeigen, dass
Vertrauensschutz, Kontinuität und das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot Wirkungsweisen sind, die ein und denselben Grund aufweisen.
Beschreibung
Die Rückwirkungsrechtsprechung des BVerfG (3. Kapitel nebst Inhaltsverzeichnis u.a.)
Gibt es einen speziellen Tatbestand des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes? (s. auch das dort abrufbare 6. Kapitel -- Kriterien des Bestandsschutzes)
siehe -aktueller- auch den Aufsatz Die Angemessenheit der Begriffe oder das Schutzgut des Vertrauensschutzes, Zeitschrift für Rechtsphilosophie (ZRph) 2021
Zum Thema s. schon:
Ronald Dworkin, Taking Rights Seriously, Harvard University Press, Cambridge, MA, USA 1978
Robert Alexy, Theorie der Grundrechte, Suhrkamp, Frankfurt/M. 1986, 2020
Jan-Reinard Sieckmann, Regelmodelle und Prinzipienmodelle des Rechtssystems, Nomos, Baden-Baden 1990
Martin Borowski, Grundrechte als Prinzipien, Nomos, Baden-Baden 1998
Zoonil Yi, Das Gebot der Verhältnismäßigkeit in der grundrechtlichen Argumentation, Peter Lang, Berlin u.a. 1998
Buchhandel:
Amazon · Lehmanns, Fachbuchhandlung
* Dank an Gemini
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